Berlin fördert Ladeinfrastruktur für Mieter:innen – neues WELMO-Modul für Wohnungsunternehmen gestartet

Seit dem 15. Juli 2025 können Wohnungsunternehmen in Berlin über WELMO Fördermittel für die Installation von Ladeinfrastruktur in Mietobjekten beantragen. Ziel des neuen Fördermoduls im Berliner Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) ist es, den Ausbau von E-Ladepunkten in Wohngebäuden gezielt zu unterstützen und so den Zugang zur Elektromobilität für Mieterinnen und Mieter nachhaltig zu verbessern.

Angesichts des hohen Mietanteils in Berlin – rund 85 % der Haushalte – ist das neue Modul ein zentraler Hebel, um E-Mobilität in Mietquartieren sozial gerecht voranzubringen. Gefördert wird die geteilt nutzbare Ladeinfrastruktur auf privaten oder öffentlich zugänglichen Stellplätzen im direkten Wohnumfeld.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst die Errichtung, Installation und Inbetriebnahme von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohnimmobilien, einschließlich:

  • Netzanschluss und Grundinstallation
  • Ladehardware und Montage
  • Geteilt nutzbare Ladelösungen für mehrere Mietparteien
  • Öffentlich sowie nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte an Stellplätzen von Wohngebäuden im Land Berlin

Gefördert werden ausschließlich Ladepunkte, die von mehreren Nutzer:innen – z. B. allen Mieter:innen eines Objekts – genutzt werden können.

Wichtig: Die Ladepunkte dürfen nicht ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten – etwa nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) – errichtet werden. Eine Förderung ist jedoch möglich, wenn die Maßnahme über gesetzliche Vorgaben hinausgeht oder freiwillig erfolgt.

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge stellen können:

  • Wohnungsunternehmen mit Objekten im Land Berlin
  • Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften
  • Tochter- oder Konzerngesellschaften mit Wohnimmobilienbestand
  • Ladeinfrastrukturanbieter, wenn sie mit Wohnungsunternehmen kooperieren

Wichtig: Die Maßnahme muss an einem nicht-gewerblichen Wohngebäude in Berlin umgesetzt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach der Art der Maßnahme und der Unternehmensgröße. Bezuschusst werden sowohl die Ladepunkte selbst als auch begleitende technische Komponenten und Anschlüsse:

  • AC-Ladepunkte: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt
  • DC-Ladepunkte (Schnellladen): Bis zu 50 %, maximal 30.000 Euro je Ladepunkt
  • Grundinstallation (z. B. Montage, Fundamente, Verteilerschränke, Kabelführung, Brandschutz, Lastmanagement): Bis zu 40 %, maximal 50.000 Euro je Vorhaben
  • Netzanschluss:Niederspannungsnetz: bis zu 50 %, max. 5.500 EuroMittelspannungsnetz: bis zu 50 %, max. 55.000 Euro

Warum ist das relevant?

Mit dem neuen Fördermodul adressiert das Land Berlin gezielt die bislang unterversorgten Mietwohnquartiere. Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin, unterstreicht, dass die Mobilitätswende in Berlin auch verstärkt Mieter:innen zugänglich gemacht werden muss. Bis 2030 wird mit über 500.000 E-Fahrzeugen in der Hauptstadt gerechnet – der bedarfsgerechte Ausbau der Ladeinfrastruktur ist dafür unerlässlich. Das neue WELMO-Modul ist darauf ausgelegt, eine Lücke in der Förderung zu schließen und adressiert die Zielgruppe der Mieter:innen, die bisher kaum Zugang zu Ladepunkten hatten.

M3E unterstützt Wohnungsunternehmen bei WELMO-Planung und -Antragstellung

M3E ist als gelistetes Berliner Beratungsunternehmen für nachhaltige Mobilität bestens dafür qualifiziert, Sie als Berliner Wohnungsunternehmen bei der Umsetzung von Ladeinfrastrukturprojekten im Rahmen der WELMO-Förderung zu begleiten. Wir unterstützen auch Genossenschaften und Infrastrukturpartner vollumfänglich bei:

  • Standortanalyse & Bedarfsklärung
  • Technischer Projektplanung
  • Förderantragstellung & Umsetzung

Kontaktieren Sie uns unter consulting@m3e-gmbh.com, um Ladeinfrastruktur in Ihren Mietobjekten mit Förderung zu realisieren.

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