Laden im Mehrparteienhaus – Bundesförderung 2026 | M3E Beratung & Antragsservice
Bundesministerium für Verkehr · Förderaufruf 2026

Bis zu 2.000 € pro Stellplatz für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Das neue Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden. M3E begleitet Sie von der ersten Begehung bis zur Förderbewilligung – kompetent, effizient und mit nachgewiesener Erfahrung.

500 Mio. €
Bundesbudget gesamt
2.000 €
Max. pro Stellplatz
10.11.2026
Einreichungsfrist
Einreichungsfrist: 15.04. – 10.11.2026  ·  Förderanträge jetzt stellen – Mittel sind begrenzt!
Laden im Mehrparteienhaus – Luftaufnahme Wohngebäude mit Stellplätzen

500 Millionen Euro für private Ladeinfrastruktur – das steckt hinter dem neuen Förderprogramm für WEGs und Mehrparteienhäuser

Das Bundesministerium für Verkehr (BMDV) hat mit dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ ein umfangreiches Förderangebot geschaffen: 500 Millionen Euro stehen bereit, um den Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteienhäusern zu finanzieren.

Förderfähige Maßnahmen

  • Ladepunkte & Wallboxen
  • Vorverkabelung & Netzanschluss
  • Lademanagementsysteme
  • Erdarbeiten & Gebäudeelektrik

Antragsberechtigt

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Private Eigentümer & Stellplatzeigentümer
  • KMU sowie Wohnungsunternehmen

Fördersätze im Überblick

Fördergegenstand Förderhöhe Hinweis
Normalladepunkt (≤ 22 kW AC) bis zu 2.000 € pro Stellplatz Inkl. vorgelagerter Leitungsinfrastruktur
Schnellladepunkt (> 22 kW DC) bis zu 3.000 € pro Stellplatz Bidirektionales Laden förderfähig
Ladeinfrastrukturkonzept (LIK) förderfähige Nebenkosten Pflichtbestandteil des Antrags
Netzanschluss & Hausinstallation anteilig förderfähig Je nach Notwendigkeit

Zentrale Voraussetzungen auf einen Blick

Bestandsgebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und zugehörigen Stellplätzen
Ladeinfrastruktur darf nicht öffentlich zugänglich sein
Pflichtnachweis: Ladeinfrastrukturkonzept (LIK) durch Fachplaner
Mindestleistung ≥ 3,7 kW pro Ladepunkt (Typ-2-Anschluss oder gleichwertig)
Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (z. B. KfW, Länder)
Einreichungsfrist: 15. April – 10. November 2026 – Windhundprinzip, frühzeitig einreichen!

So begleitet M3E Sie – Schritt für Schritt

Von der technischen Analyse Ihrer Liegenschaft bis zur genehmigten Förderung: M3E übernimmt den gesamten Prozess für Sie – transparent, termingerecht und fehlerfrei.

Option 1

Vor-Ort-Begehung, Antragstellung & maßgeschneidertes Ladeinfrastrukturkonzept

Ein professionelles Ladeinfrastrukturkonzept ist Pflichtbestandteil des Förderantrags. Wir kommen zu Ihnen, erfassen alle relevanten Gegebenheiten der bestehenden Elektroinstallation und entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept. Darüber hinaus übernehmen wir die komplette Antragstellung für Sie. So müssen Sie sich um nichts kümmern.

Der Preis für Vor-Ort-Begehung, Ladekonzept sowie Fördermittelantragstellung beträgt pauschal 690 €* netto, unabhängig von der Anzahl Ihrer Stellplätze.

*Bei Beauftragung der Ladeinfrastruktur durch ein M3E Partnerunternehmen

Option 2

Fördermittelantragstellung

Die Antragstellung im Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ ist komplex: drei parallele Förderaufrufe, unterschiedliche Vergabeverfahren, ein striktes Beihilferecht und eine enge Einreichungsfrist lassen keinen Spielraum für Fehler. M3E übernimmt für Sie den kompletten Antragservice.

Der Preis für die Antragstellung beträgt 690 € netto für 6–10 Ladepunkte und 890 € netto für 11–15 Ladepunkte. Mehr Ladepunkte auf Anfrage möglich.

Beauftragen Sie zusätzlich die Ladeinfrastruktur über eines unserer Partnerunternehmen, ist der Antragservice für Sie kostenlos!

Mit M3E zur maximalen Förderung

Das wettbewerbliche Verfahren ist anspruchsvoll – als spezialisierte Beratung für Elektromobilität und Fördermittel begleiten wir Sie mit nachgewiesener Expertise durch jeden Schritt.

1

Spezialisierte Expertise in Elektromobilität & Fördermitteln

Wir beraten ausschließlich im Bereich nachhaltiger Mobilität – kein Allgemeindienstleister, sondern tiefes Fachwissen zu Ladeinfrastruktur und dem gesamten Fördermittelökosystem.

2

Vollständige Anträge – keine Fehler, keine Verzögerungen

Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden abgelehnt. M3E stellt sicher, dass Ihr Antrag beim BMDV vollständig, fristgerecht und fördersicher eingeht.

3

Ein Ansprechpartner für alles

Von der ersten Fördermittelprüfung über die Antragstellung bis zur Bewilligung – und auf Wunsch auch für die Beschaffung der Ladeinfrastruktur über unser Partnernetzwerk.

4

Transparente Honorarstruktur

Klare Festpreise ohne versteckte Kosten. Bei Beauftragung der Ladeinfrastruktur über eines unserer Partnerunternehmen entfällt das Beratungshonorar vollständig.

Förderchance jetzt prüfen lassen

Buchen Sie direkt einen kostenlosen Beratungstermin – wir analysieren gemeinsam Ihre Fördermöglichkeiten und zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus dem Programm herausholen.

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FAQ: Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus 2026

Die wichtigsten Fragen unserer Kunden – direkt beantwortet.

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Wohnungsunternehmen, Genossenschaften sowie private Eigentümer von Mehrparteienhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten und zugeordneten Stellplätzen. Auch Verwalter können im Auftrag der WEG Anträge stellen.

Normalladepunkte werden mit bis zu 2.000 € pro Stellplatz gefördert, Schnellladepunkte mit bis zu 3.000 €. Dazu kommen anteilig förderfähige Kosten für Netzanschluss, Leitungsinfrastruktur und das Ladeinfrastrukturkonzept. Die maximale Gesamtförderung hängt von der Anzahl der Stellplätze und dem Gebäudetyp ab.

Das LIK ist Pflichtbestandteil jedes Förderantrags. Es dokumentiert die technische Planung, bewertet die Netzanschlusskapazität, plant das Lastmanagement und legt fest, wie viele Ladepunkte an welchen Stellplätzen installiert werden. Ohne ein fachgerecht erstelltes LIK ist der Antrag nicht förderfähig.

M3E erstellt das LIK im Rahmen des Full-Service-Pakets – professionell, normgerecht und auf Ihre Immobilie zugeschnitten.

Ja, grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich – zum Beispiel mit KfW-Produkten oder Landesförderungen –, sofern die Summe der Förderungen die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigt. M3E prüft im Rahmen des Förder-Checks alle relevanten Programme und maximiert Ihren Förderbetrag.

Die 500 Mio. € werden nach dem Windhundprinzip vergeben – wer zuerst einen vollständigen und förderfähigen Antrag einreicht, erhält die Förderung. Wir empfehlen daher, nicht bis kurz vor der Frist am 10.11.2026 zu warten.

Option 1 (Vor-Ort-Begehung + LIK + Antragstellung): pauschal 690 € netto. Option 2 (nur Antragstellung): 690 € netto für 6–10 Ladepunkte, 890 € netto für 11–15 Ladepunkte. Bei Beauftragung der Ladeinfrastruktur über ein M3E-Partnerunternehmen entfällt das Honorar vollständig. Die Erstberatung ist kostenlos.

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