Die GEIG-Novelle befindet sich im Gesetzgebungsverfahren – und sie verschärft die Anforderungen an Gebäude-Ladeinfrastruktur deutlich. Für Unternehmen, Immobilienverantwortliche und Projektentwickler bedeutet das: Die Zeit für strategische Planung ist jetzt, nicht erst nach Inkrafttreten der neuen Regelungen.
Was ist das GEIG und warum wird es novelliert?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt in Deutschland, unter welchen Bedingungen Gebäude mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden müssen. Mit der Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275) ist Deutschland verpflichtet, strengere Anforderungen in nationales Recht zu überführen. Die EU-Umsetzungsfrist lief Ende Mai 2026 ab. Die GEIG-Änderung ist Teil des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG): Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026, die erste Lesung im Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt. Das parlamentarische Verfahren läuft; mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ist im weiteren Jahresverlauf zu rechnen – die EPBD-bezogenen Vorgaben sollen nach dem Entwurf sechs Monate nach der Verkündung wirksam werden.
Die wichtigsten GEIG-Änderungen im Überblick
Die GEIG-Novelle senkt die Schwellenwerte und weitet die Pflichten merklich aus.
Bei neuen Wohngebäuden greifen die Vorgaben künftig bereits ab mehr als drei Stellplätzen. Bei Nichtwohngebäuden – also Büro-, Gewerbe- und Industriegebäuden – liegt der neue Schwellenwert bei mehr als fünf Stellplätzen.
Besonders relevant für die Praxis: Erstmals wird die Vorverkabelung zur Pflicht. Mindestens die Hälfte aller Stellplätze muss so vorbereitet werden, dass Ladepunkte nachgerüstet werden können, ohne erneut in die Gebäudestruktur einzugreifen. Für Bürogebäude ist darüber hinaus mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgesehen.
Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen erhalten eine eigene Frist: Ab dem 1. Januar 2027 gelten auch hier neue Anforderungen. Zusätzlich kommen Anforderungen an intelligentes und teils bidirektionales Laden hinzu.
GEIG – Anforderungen im Vergleich: Status Quo vs. EPBD-Novelle 2024
| Maßnahme | Schwelle Wohngebäude | Schwelle Nichtwohngebäude | Anforderungen Wohngebäude | Anforderungen Nichtwohngebäude |
|---|---|---|---|---|
| Neubau | Status Quo> 5 Stellplätze | Status Quo> 6 Stellplätze | Leitungsinfrastruktur für jeden Stellplatz Kein Ladepunkt erforderlich | Leitungsinfrastruktur für mind. jeden 3. Stellplatz Zusätzlich mind. 1 Ladepunkt |
| Neu ab 2026> 3 Stellplätze | Neu ab 2026> 5 Stellplätze | Vorverkabelung ≥ 50 % der Stellplätze + Leitungsinfrastruktur für restliche Zusätzlich mind. 1 Ladepunkt | Vorverkabelung mind. 50 % der Stellplätze + Leitungsinfrastruktur für restliche Mind. 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze Bürogebäude: mind. 1 Ladepunkt je 2 Stellplätze | |
| Größere Renovierung | Status Quo> 10 Stellplätze (im Gebäude) | Status Quo> 10 Stellplätze (im Gebäude) | Leitungsinfrastruktur für jeden Stellplatz Kein Ladepunkt erforderlich | Leitungsinfrastruktur für mind. jeden 5. Stellplatz Zusätzlich mind. 1 Ladepunkt |
| Neu ab 2026> 3 Stellplätze | Neu ab 2026> 5 Stellplätze | Vorverkabelung ≥ 50 % der Stellplätze + Leitungsinfrastruktur für restliche Kein Ladepunkt erforderlich | Vorverkabelung mind. 50 % der Stellplätze + Leitungsinfrastruktur für restliche Mind. 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze | |
| Bestand | Status Quo— | Status Quo> 20 Stellplätze | Keine Vorgaben | Mind. 1 Ladepunkt (seit 1. Jan. 2025) Keine Leitungsinfrastruktur-Pflicht |
| Neu ab 2026— | Neu ab 2026> 20 Stellplätze | Keine Vorgaben | Mind. 1 Ladepunkt je 10 Stellplätze ODER Leitungsinfrastruktur für mind. 50 % der Stellplätze Ab 1. Januar 2027 Öffentl. Gebäude: Vorverkabelung 50 % bis 1. Jan. 2033 |
Quellen: §§ 6–9 GEIG (Status Quo) | Art. 14 Richtlinie (EU) 2024/1275 (Verschärfungen) | Umsetzungsfrist: 28. Mai 2026
GEIG-Novelle 2026: Wer früh plant, spart Kosten
Die Kosten für Ladeinfrastruktur entstehen vor allem beim Tiefbau, der Elektroinstallation und dem Netzanschluss – genau dort liegt aber auch das größte Einsparpotenzial. Wer die Vorverkabelung im Rahmen einer ohnehin geplanten Sanierung oder eines Neubaus integriert, vermeidet teure Einzelmaßnahmen später. Durch Lastmanagement statt Netzausbau, die Bündelung mehrerer Standorte und die Standardisierung von Komponenten lassen sich die Gesamtinvestitionen nach Einschätzung von Fachleuten erheblich reduzieren.
Die Wahl des richtigen Betriebsmodells spielt ebenfalls eine Rolle:
- Eigenbetrieb,
- CPO-Modell,
- Mischmodell oder
- Mieterstrom.
Welche Variante wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Portfoliogröße, Nutzerstruktur und den verfügbaren Förderprogrammen ab. Wer diese Fragen frühzeitig klärt, trifft eine bessere Investitionsentscheidung.
→ Lesetipp: Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Flotte auf das neue GEIG vorbereiten.
Förderung und Sanktionen
Unternehmen, die Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden aufbauen, können Fördermittel in Anspruch nehmen. Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus” unterstützt den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden mit insgesamt 500 Millionen Euro; Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich. Ergänzend stehen zinsgünstige KfW-Investitionskredite sowie wechselnde Landes- und Kommunalprogramme zur Verfügung.
Auf der anderen Seite drohen bei Nichterfüllung Bußgelder von bis zu 10.000 Euro – und die Pflicht bleibt bestehen. Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, kann sich nicht durch Zahlung des Bußgelds davon befreien. Im äußersten Fall kann die zuständige Behörde die Umsetzung der Maßnahmen anordnen und die Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung stellen.
Zum Weiterlesen: das kostenlose M3E-Whitepaper zur GEIG-Novelle
Die GEIG-Novelle stellt Eigentümer, Immobilienverantwortliche und Projektentwickler vor konkrete Planungs- und Investitionsentscheidungen. Das Team von M3E hat dazu einen kostenlosen Praxisleitfaden veröffentlicht, der den gesamten Weg von der rechtlichen Einordnung über die Kostenbetrachtung bis zu Betriebsmodellen und aktuellen Förderprogrammen abdeckt – ergänzt um eine praxisnahe Checkliste und einen FAQ-Teil zu häufigen Einzelfragen wie Sanktionen, der Eignung mobiler Ladestationen und der standortübergreifenden Anrechnung von Ladepunkten.
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So unterstützt M3E
Die GEIG-Novelle 2026 erfordert bei Immobilienverantwortlichen mit Parkplätzen eine weitsichtige strategische Planung. Wer heute die richtigen Weichen stellt, stellt nicht nur eine gesetzeskonforme Umsetzung der in Kürze geltenden neuen Vorgaben sicher, sondern legt den Grundstein für künftige kostenoptimierte Skalierungen. M3E unterstützt bei Strategie und Installation mit jahrelanger Projekterfahrung und einem großen Netzwerk.


